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BEWEISSICHERUNGSVERFAHREN

Vorsorgliches Beweissicherungsverfahren:

Das vorsorgliche Beweissicherungsverfahren dient der Absicherung von gefährdeten angrenzenden Bestandsgebäuden und Grundstücken vor Durchführung von Baumaßnahmen und wird in Anlehnung an die DIN 4123 durchgeführt. Wir unterscheiden hier, ob direkt an ein Bestandsgebäude angebaut wird, umfangreiche Tiefbauarbeiten stattfinden, oder auf ein freies Grundstück bebaut wird. In der Regel sind Erschütterungen und die damit verbundene Rissgefahr sorgfältig zu beobachten. Wir erstellen eine Gefährdungsanalyse und schlagen den erforderlichen Sicherungsumfang vor.

Je nach Bauvorhaben kommen folgende Maßnahmen zum Einsatz:

  • Pläne und Bodengutachten sichten
  • Erschütterungsprognosen (nach DIN 4150)
  • Erschütterungsüberwachungen
  • Fotodokumentation
  • Bauüberwachung
  • Rissmonitoring
  • Schadensregister

Akute Beweissicherung:

Die sogenannte Akute Beweissicherung erfolgt nach Schadenseintritt durch Fremdeinwirkung, um im Streitfall auftretende  Ansprüche zur Schadensbestätigung Lückenlos nachweisen zu  können.

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